AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
GATIGO GmbH
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) finden auf alle Warenkaufverträge Anwendung, die durch Gatigo GmbH als Verkäufer mit den Unternehmen abgeschlossen werden, die diese Verträge im Rahmen der betriebenen wirtschaftlichen Tätigkeit abschließen, d.h. die nicht als Verbraucher im Sinne von Art.221 Bürgerlichen Gesetzbuches handeln.
- Die im weiteren Teil der vorliegenden AGB verwendeten Begriffe bedeuten:
- Verkäufer – Gatigo GmbH mit dem Sitz in Berlin an der Adresse: Joachimsthaler Strasse 15
10719 Berlin, - Käufer oder Kontrahent von Gatigo GmbH – die Einheit, die die andere Partei des Warenkaufvertrags ist, der im Rahmen der betriebenen Wirtschaftstätigkeit mit Gatigo GmbH als Verkäufer abgeschlossen wird;
- Parteien – Verkäufer und Käufer;
- Allgemeine Verkaufsbedingungen oder AGB – die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für die durch Gatigo GmbH mit dem Sitz in Warszawa durchgeführten Verkaufsgeschäfte;
- Ware oder Waren – Handelswaren, die durch Gatigo GmbH im Rahmen des Vertrags mit dem Käufer verkauft werden.
- Verkäufer – Gatigo GmbH mit dem Sitz in Berlin an der Adresse: Joachimsthaler Strasse 15
- Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind vollständige und einzige Vertragsregelung, die die Parteien im Bereich des Warenverkaufs bindet. Somit schließen die Parteien die Anwendung von irgendwelchen früheren Vertragsbestimmungen, Vereinbarungen oder Vergleichen aus.
- Die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen können durch die Parteien oder einseitig in den durch den Verkäufer genannten Fällen nur schriftlich geändert werden bei sonstiger Nichtigkeit.
- Die vorliegenden AGB sind auf den Internetseiten des Verkäufers zu finden, und dem Käufer werden sie von dem Verkäufer schriftlich spätestens am Tag des Vertragsabschlusses ausgehändigt. Wenn der Käufer mit dem Verkäufer in einer Dauergeschäftsbeziehung steht, finden immer die AGB, die am Tag des Abschlusses des jeweiligen Vertrags gelten.
II. ANGEBOTE, MUSTER
- Die Angebote, Werbungen und sonstige Inserate über die durch Gatigo GmbH angebotenen Waren haben ausschließlich einen informativen Charakter. Die Muster und Proben, die durch Gatigo GmbH präsentiert werden, stellen nur Anschauungs- und Ausstellungsmaterial dar, insbesondere sind sie keine technische Dokumentation.
- Gatigo GmbH behält sich das Recht zu technischen Änderungen zwecks der Verbesserung der Qualität und Funktionalität ihrer Produkte vor. Gleichzeitigt erklärt sie, dass diese Änderungen keinen Einfluss auf den vereinbarten Produktpreis haben können. Gatigo GmbH verpflichtet sich, dem Käufer die im ersten Satz genannten Änderungen in einem solchen Fall mitzuteilen, wenn eine solche Pflicht aus den allgemein geltenden Vorschriften folgt.
III. PREIS UND VERTRAGSABSCHLUSS
- Die in der an die Kontrahenten geschickten Preisliste festgelegten Preise (Preisliste) sind verbindlich bis zu der schriftlichen Mitteilung durch Gatigo GmbH über deren Änderung, soweit aus der Benachrichtigung ein späteres Inkrafttreten der neuen Preise nicht folgt.
- Der Produktpreis wird durch die Parteien aufgrund der Preisliste festgelegt, wobei der Verkäufer dem Käufer bestimmte Rabatte oder Preisnachlässe gewähren kann. Für die Parteien ist der Preis verbindlich, der aus der bestätigten Bestellung folgt.
- Wenn der Verkäufer an den Käufer ein Handelsangebot unterbreitet, das den Preis der Ware und sonstige Bedingungen der Auftragsdurchführung umfasst, ist der Verkäufer daran dreißig (30) Tage ab der Unterbreitung verbunden. Das Handelsangebot des Verkäufers ist gleichzeitig ein Dokument mit der Information für den Kunden über die Bedingungen der Auftragsdurchführung.
- Die von dem Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise und sie werden um die Steuer auf Waren und Dienstleistungen nach dem am Tag der Rechnungsstellung geltenden Satz erhöht werden.
- Wenn der Preis in einer anderen Währung als EUR angegeben wird, wird angenommen, dass die Parteien den Preis in EUR vereinbart haben, indem er aus der Fremdwährung in EUR nach dem am Tag der Rechnungsstellung veröffentlichten Durchschnittswechselkurs der jeweiligen Währung umgerechnet wird.
- Der Käufer verpflichtet sich, den Preis in dem im Angebot festgelegten Termin zu bezahlen, oder wenn die Fälligkeit dort nicht festgelegt wurde, zu der in der durch den Verkäufer in der Rechnung genannten Frist. Die Zahlung gilt am Tag des Eingangs auf dem Bankkonto des Verkäufers als beglichen.
- Wenn nach dem Vertragsabschluss die die Preiserhöhung für die bestellten Waren begründenden Umstände eintreten, wie z.B. die Erhöhung der Zollabgaben, Einführung von zusätzlichen Zollgebühren, Einführung sonstiger öffentlich-rechtlichen Belastungen, ist der Verkäufer berechtigt, den Produktpreis entsprechend einseitig mit der Grundangabe zu erhöhen. Die Erhöhung darf nicht höher als der tatsächliche Anstieg der preisbildenden Elemente sein.
- Die in dem vorangehenden Abschnitt festgesetzte Berechtigung steht dem Verkäufer auch im Falle der Steigerung der Herstellungskosten oder des Ankaufs der jeweiligen Ware im Verhältnis zu den Preisen am Tag des Vertragsabschlusses zu.
- Die telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail übermittelten Angebote stellen keine Grundlage für den Vertragsabschluss dar.
- Der Vertrag gilt als abgeschlossen aufgrund der Bestätigung des durch den Käufer erteilten Auftrags seitens des Verkäufers nach der erfolgten Vereinbarungen unter Berücksichtigung des Handels-Angebots des Verkäufers. Bei irgendwelcher Änderung des Angebots oder mit der Einführung der Vorbehalte in der Bestellung des Käufers, wird der Vertrag erst nach der Bestätigung der Annahme des Auftrags mit den darin enthaltenen Änderungen oder Vorbehalte durch den Verkäufer abgeschlossen. Fehlende Bestätigung eines solchen Auftrag bedeutet, dass der Kaufvertrag nicht abgeschlossen wurde. Die Parteien schließen die Möglichkeit des schweigenden (konkludenten) Vertragsabschlusses oder dessen Änderung aus.
- Der Käufer kann die Bestellung elektronisch über die Internetseite (nach Registrierung und Einloggen), oder per Fax, E-Mail oder schriftlich aufgeben. Die Bestellung soll insbesondere den Namen und die Adresse des Käufers, das Sortiment, die Menge der bestellten Ware, Lieferungstermin und –Ort, die mit Gatigo GmbH vereinbarte Zahlungsform und Termin enthalten sowie durch eine Person aufgegeben (unterschrieben) werden, die zu der Vertretung des Käufers gegenüber den Drittpersonen bevollmächtigt ist.
- Im Falle der Aufgabe der Bestellung durch den Käufer ohne vorherigen Erhalt eines schriftlichen Angebots von dem Verkäufer (z.B. aufgrund der Einladung zu den Verhandlungen etc.), ist zu dem Vertragsabschluss die schriftliche Bestätigung der Bestellungsannahme durch den Verkäufer notwendig. Die Bestimmungen von Abschnitt 11 Satz 3 und 4 finden entsprechend Anwendung.
- Alle mündlichen Versicherungen, Zusicherungen und Garantien der Mitarbeiter des Verkäufers gegenüber dem Käufer sind nicht verbindlich.
- Alle gegenseitigen Erklärungen und Benachrichtigungen der Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss sollen schriftlich erfolgen und an die andere Partei per Einschreiben, per Kurierdienst oder persönlich zugestellt werden, und per Fax oder E-Mail, nur wenn eine solche Möglichkeit eindeutig von den Parteien zugelassen wird. Diese Bestimmung betrifft insbesondre die Angebote, Bestellungen und Bestätigung der Aufträge.
- Wenn der Vertrag völlig oder teilweise von dem Verkäufer aus den von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, hat er das Recht, binnen 3 Monaten ab dem Vertragsabschluss von dem Vertrag völlig oder teilweise zurückzutreten. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für den eventuellen daraus entstandenen Schaden.
- Die Durchführungsfirst läuft ab dem Tag der Annahme des Auftrags durch den Verkäufer und wenn es gefordert wird – ab der Leistung der Anzahlung.
- Wenn von Parteien mehr als ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde und der Käufer mit der Zahlung aufgrund von irgendwelchem von ihnen in Verzug steht, hat der Verkäufer das Recht, die Durchführung aller abgeschlossenen Verträge (darunter insbesondere die Auslieferung der Ware) bis Begleichung aller fälligen Forderungen samt Zinsen durch den Käufer einzustellen. Wenn der Zahlungsverzug des Käufers gegenüber dem Verkäufer 30 Tage überschreitet, kann der Verkäufer – nach eigenem Ermessen- von dem Vertrag, den den Verzug betrifft oder von allen Verträgen ohne Festsetzung der Nachfrist zurückzutreten. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für den aus diesen Gründen entstandenen Schaden.
- Bei der Festsetzung der begründeten Informationen über die Verschlechterung der Finanzlage des Käufers, stehen dem Verkäufer die im obigen Abschnitt genannten Berechtigungen zu, es sei denn, dass der Käufer für den Verkäufer die von ihm akzeptierte, zusätzliche Sicherheit bereitstellt. Die Beurteilung der Finanzlage des Käufers oder die Annahme oder Ablehnung der zusätzlichen Sicherheiten gebührt nur dem Verkäufer.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer mit den Forderungen des Verkäufers aus den Warenkaufverträge zu verrechnen.
- Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Handelskredit (Zahlungsaufschub) gewährt hat, darf er ihn in jeder Zeit einschränken oder widerrufen. Die Berechtigung betrifft die schon fälligen Forderungen nicht.
- Die Zahlung für die erhaltene Waren soll ohne Abzug zu der auf der Rechnung genannten Frist oder nach den durch die Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Die Zahlungsfirst wird in jedem Fall in Tagen festgelegt und ab dem Tag der Rechnungsstellung gerechnet.
- Der Käufer wird Eigentümer der Ware zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung für diese Ware zu dem aus der Rechnung folgenden oder anderes durch die Parteien vereinbarten Termin (Eigentumsvorbehalt an dem verkauften Produkt – Art. 589 Bürgerlichen Gesetzbuches). Nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist ist Gatigo GmbH berechtigt, von dem Käufer die Rückgabe der ihm ausgelieferten Waren zu fordern. Gatigo GmbH kann auch die Entschädigung in folgenden Fällen fordern: a) nicht erfolgte Rückgabe der Ware, b) wenn die zurückgegebene Ware Gebrauchsspuren hat oder c) wenn die zurückgegebene Ware beschädigt ist, insbesondere wenn der Wert der von dem Käufer zurückgegebenen Ware niedriger als der Preis ist, den der Käufer für die erhaltene Ware zahlen sollte.
- Bei der nicht termingerechten Zahlung ist Gatigo GmbH berechtigt, ohne zusätzliche Aufforderungen, die Verzugszinsen in der Höhe von drei Prozentpunkten über das Niveau der am Zahlungsziel der Rechnung geltenden gesetzlichen Zinsen (per annum) zu fordern. Die Verzugszinsen werden ab dem Folgetag nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnet.
- Bei der nicht termingerechten Zahlung ist Gatigo GmbH berechtigt, neben der Hauptforderung und Verzugszinsen auch die Rückerstattung der Gerichts-, Zwangsvollstreckungs- oder Prozessvertretungskosten geltend zu machen. Darüber hinaus ist Gatigo GmbH berechtigt, die Rückerstattung der mit der Eintreibung dieser Forderung verbundenen Kosten bis zu der Höhe, die 10% der Summe der eingetriebenen Forderungen nicht überschreitet, geltend zu machen.
- Wenn der Käufer mit den Zahlungen aufgrund von mehr als einer Rechnung in Verzug steht, ist Gatigo GmbH berechtigt, irgendwelche durch den Käufer geleistete Einzahlung in erster Reihe auf die Verzugszinsen, und dann der fälligsten Forderungen aufzurechnen. Mit der vorliegenden Bestimmung werden die im Art.451 § 1 Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Berechtigungen des Schuldners aufgehoben. Gleichzeitig behält sich Gatigo GmbH das Recht vor, die Verrechnung (Aufrechnung) aufgrund von anderen Forderungen und Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches durchzuführen.
- Der Käufer hat kein Recht, gegenüber Gatigo GmbH die Aufrechnung zu erklären.
- Wenn der Käufer das Zahlungsziel für die gelieferte Ware auch wenn aufgrund von nur einer Rechnung nicht einhält, ist Gatigo GmbH berechtigt, die sofortige Fälligkeit aller Rechnungen, deren Zahlungsfirsten noch nicht abgelaufen sind, zu erklären.
- Die erhobene Reklamation berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung für die Ware in voller Höhe oder teilweise einzustellen.
- Im Falle der unbegründeten Ablehnung der Annahme der bestellten Ware oder Widerruf der Bestellung durch den Käufer nach dem Tag deren Aufgabe (allgemeine Angaben Pkt.9) ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer mit der Vertragsstrafe in der Höhe von 100% Bruttowerts der Bestellung unter Berücksichtigung der eingezahlten Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu belasten.
- Der Käufer verpflichtet sich, Gatigo GmbH jede Änderung seines Sitzes oder Wohnortes und der Zustellungsanschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Die fehlende Benachrichtigung hat zur Folge, dass die Zustellungen an die in der Bestellung oder auch in den schon unterzeichneten Partnerverträgen oder anderen Handelsvereinbarungen genannten Adresse als wirksam gelten.
IV. EIGENTUMSRECHT
- In Bezug auf Punkt III 27. Behält sich der Verkäufer vor, dass das Eigentumsrecht an der verkauften Ware auf den Käufer erst im Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Verkäufer übergeht.
- Das Verlust- oder Beschädigungsrisiko der Ware geht von dem Verkäufer auf den Käufer im Moment der Auslieferung der Ware über, und im Falle der Übergabe der Ware an den Spediteur – im Moment der Auslieferung an den Frachtführer, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
V. SICHERHEITEN
- Im Falle des Zahlungsaufschubs ist die Zahlungssicherung erforderlich. Der Käufer soll die Sicherheit in einer von folgenden Formen leisten: a) Akkreditiv, b) Bankgarantie oder c) Versicherung.
VI. LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
- Die Lieferung der vom Käufer erworbenen Ware erfolgt aufgrund dessen Bestellung.
- Gatigo GmbH kann die Bestellung im Ganzen oder zum Teil annehmen. Wenn Gatigo GmbH die Bestellung bestätigt, werden die Menge und Art der verkauften Ware, ihr Preis und Wert, sowie der Liefertermin angegeben.
- Gatigo GmbH ist an den Liefertermin nur dann gebunden, wenn dieser von ihr bestätigt wurde. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem festgelegten Termin abzuholen. Wenn der Termin nicht bestätigt wurde, gibt sich Gatigo GmbH alle Mühe, dass die Ware zur Abnahme unter Berücksichtigung des Kundeninteresses vorbereitet wird.
- Der Termin der Lieferung und Abwicklung der Bestellung wird in Werktagen gerechnet (d.h. unter Ausschluss von Samstagen, Sonntage und gesetzlich freien Tagen).
- Wenn die Erfüllung der Leistung durch Gatigo GmbHaufgrund der Höheren Gewalt nicht möglich war, kann der Käufer keine Ansprüche auf Schadenersatz wegen der Nichterfüllung, nicht vollständiger Erfüllung oder nicht termingerechter Erfüllung des Vertrags geltend machen. Gatigo GmbH ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über das Eintreten der Umstände, welche die komplette oder teilweise Unmöglichkeit oder nicht termingerechte Erfüllung des Vertrags verursachten, zu informieren. Zu den Ereignissen, die als Höhere Gewalt betrachtet werden, gehören u.a. die nicht von Gatigo GmbH verschuldeten Störungen der Tätigkeit des Betriebs, Einschränkungen aufgrund der durch die Regierung eingeführten Verfügungen, Naturkatastrophen, Streiks etc.
- Mit der Auslieferung der Sachen durch przez Gatigo GmbH gehen auf den Käufer die mit der Sache verbundenen Vorteile und Belastungen sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigung über.
- Der Erfüllungsort der Leistung durch Gatigo GmbH, und somit der Auslieferung der Sache, ist der Entladeort der Ware. Diese Regelung betrifft die Situation nicht, wenn der Transport der Ware nicht mit den durch Gatigo GmbH bereitgestellten Transportmitteln erfolgt, dann ist der Erfüllungsort der Leistung durch Gatigo GmbH das in der Verfügung von Gatigo GmbH stehende Lager.
- Im Preis der Ware sind die Kosten deren Transports zu dem Sitz oder zu dem vom Käufer genannten Ort nicht inbegriffen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 2 Stunden ab der Ankunft des Fahrzeugs mit der Ware an den Bestimmungsort zu entladen. Wenn der Käufer die Entladung der Ware in der oben genannten Zeit nicht durchführt, trägt er die Kosten der Standgebühr für das Fahrzeug. Der Käufer ist berechtigt, einen anderen Entladeort als ursprünglich mit dem Verkäufer vereinbart zu bestimmen. Die Entladungskosten der Ware an einem zusätzlichen Entladeort trägt der Käufer. Wenn die Lieferung der Ware an einen zusätzlichen Entladeort die Verlängerung des Transportwegs oder dessen wesentliche Änderung verursacht, gehen die zusätzlichen Transportkosten zum Lasten des Käufers.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vollständigkeit der Sendung direkt bei dem Empfang zu prüfen und die eventuellen Mängel oder Beschädigungen der Ware im Laufe des Transports bei sonstigem Wegfall irgendwelcher Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund dieses Titels festzustellen.
- Falls irgendwelche Mängel festgestellt werden, ist der Käufer verpflichtet, mit der die Ware liefernden Person das Qualitäts- und Quantitätsprotoll niederzuschreiben und den Verkäufer über diese Situation unverzüglich innerhalb von 48 Stunden ab der Feststellung der Mängel bei sonstigem Wegfall der Gewährleistungsansprüche zu benachrichtigen.
- Die Benachrichtigung über den Mangel an der Ware muss schriftlich mit der Empfangsbestätigung bei sonstiger Nichtigkeit erfolgen. Die Benachrichtigung kann an den Verkäufer per Post, E-Mail geschickt werden oder persönlich zugestellt werden.
- Der Käufer verpflichtet sich, die mangelhafte Ware dem Verkäufer auf dessen Aufforderung im Zustand vom Lieferungstag zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
- Die Reklamationen betreffend die versteckte Qualitätsmängel, deren Festsetzung am Lieferungstag unmöglich war, sind dem Verkäufer schriftlich nach deren Feststellung, jedoch nicht später als 14 Tage ab der Lieferung vorzubringen. Nach dieser Frist erlischt die Verantwortung des Verkäufers.
VII. VERPACKUNG
- Gatigo GmbH wird sich alle Mühe geben, damit die Ware richtig verpackt wird.
- Für den Transport auf den Paletten werden ausschließlich die wiederverwendbaren Holz- und Metallpaletten verwendet.
VIII. SONSTIGE BESTIMMUNGEN:
- Die technische Abnahme erfolgt durch die Besichtigung der Ware und aller seiner Elemente vom mindestens 3 m Abstand am hellen, am besten sonnigen Tag.
- Bei kleinen Kratzern oder Rissen auf der Oberfläche der Ware besteht kein Reklamationsanspruch.
- Die Verdickungen, leichte Rauheit der lackierten Oberflächen, die an den Waren des Verkäufers auftreten können, sind die Folge des Feuerverzinkungsprozesses und unterliegen keiner Reklamation.
- Das Feuerverzinken ist kein Prozess zur Verbesserung der Produktästhetik, sondern zur wesentlichen Verlängerung der Lebensdauer.
- Die einzelnen Schrotkörner sind die Reste des Prozesses der Vorbereitungen der Ware auf das Lackieren und beeinflussen die Beständigkeit der ganzen Ware nicht. Sie unterliegen keiner Reklamation.
- Alle Waren des Verkäufers haben im unteren Teil die nach der Montage nicht sichtbaren technologischen Öffnungen, aus denen während des Betriebs das Kondenswasser herausfließen kann. Das Kondenswasser kann die Flecken auf dem Sockel oder den Pflastersteinen lassen. Es wird empfohlen, die eventuellen Flecken mit dem Wasser mit Detergens mindestens einmal im Jahr während der Reinigung und Wartung des Zauns zu entfernen.
- Zulässig sind kleine Farbtonunterschiede zwischen den Waren, die zu der Produktion in unterschiedlichen Produktionschargen überwiesen wurden und zwischen den Elementen der Waren, die mit unterschiedlichen Herstellungstechnologien ausgeführt wurden. Der Unterschied soll aber nicht größer als ein Farbton RAL sein.
- Unter Berücksichtigung der Spezifik der Pulverbeschichtung wird die manuelle Ausführung von kleinen Punktausbesserungen an der Stelle der Aufhängung der Ware zum Malen nach dessen Abschluss zugelassen.
- Es besteht kein Reklamationsanspruch in Bezug auf die Ware, wo die Korrosionsflecken erschienen sind und deren Fläche nicht größer als 5 mm2
- Es besteht kein Reklamations- und Gewährleistungsanspruch in Bezug auf die werkmäßig nicht gesicherten Ränder des Schnitts (z.B. Endungen des Zauns, Kanten der Öffnungen und sonstige) im Abstand bis 10 mm von der Schnittlinie. .
IX. REKLAMATIONEN
- Der Verkäufer verpflichtet sich, an den Käufer mangelfreie Ware zu liefern. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer aufgrund der Sach- und Rechtsmängelgewährleistung nach den im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der vorliegenden AGB festgesetzten Bestimmungen.
- Alle Reklamationen, darunter die Reklamationen betreffend die Waren und das Service sind zu melden:
- schriftlich, an die Anschrift des Verkäufers Gatigo GmbH, Joachimsthaler Strasse 15
10719 Berlin - per E-Mail an: info@gatigo.de
- schriftlich, an die Anschrift des Verkäufers Gatigo GmbH, Joachimsthaler Strasse 15
- Die Mängelrüge soll die Daten des Reklamationsführers (Vorname und Name, Postanschrift, optional – E-Mail und Kontakttelefonnummer), den Grund der Reklamation und Inhalt der Forderung enthalten. Möglicherweise sollen die Reklamationen der Waren oder Lieferung auch die Nummer der Bestellung (wird vom Verkäufer bei der Annahme der Bestellung angegeben und ist auf der Bestätigung der Bestellungsannahme zu finden) enthalten. Bei der Reklamation der Ware ist der Ankaufsbeleg (z.B. Kassenbon oder Rechnung) in Original oder Kopie anzulegen.
- Der Verkäufer haftet aufgrund der Produktgewährleistung bis deren Montage von dem Endkäufer, nicht länger jedoch als dies aus einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches im Bereich der Produktgewährleistung folgt.
- Der Verkäufer haftet nur für die Mängel aufgrund seiner groben Fahrlässigkeit oder eines ordentlich durch den Käufer nachgewiesenen Produktionsfehlers. In diesem Fall wird die Haftung des Verkäufers auf 100% des Werts der mangelhaften Ware beschränkt.
- Wenn in der Beurteilung des Verkäufers für die Feststellung der Mängel die Erstellung eines technischen Gutachtens notwendig ist, wird der Verkäufer die Stellung zu der Qualität der Ware nach der Einholung eines entsprechenden Gutachtens nehmen. Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers ist auch ausgeschlossen, wenn der Käufer die Reparatur der Ware ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen hat. In sonstigen Fällen erlöschen die Gewährleistungs-ansprüche nach Ablauf von einem Halbjahr ab der Auslieferung der Ware.
- Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für nicht bestimmungsgemäße und der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik nicht entsprechende Verwendung der Ware. Das Risiko der unsachgemäßen Verwendung belastet ausschließlich den Käufer.
- Soweit die kürzere Zeit der Bearbeitung der Beanstandungen nicht aus obligatorisch geltenden Rechtsvorschriften folgt, werden die Reklamationen von dem Verkäufer binnen 30 Tagen ab deren Eingang, unter Vorbehalt von Punkten 6-7 bearbeitet.
- Über die Form der Bearbeitung der Reklamation wird der Verkäufer den Reklamationsführer mit dem an die in der Reklamation angegebene Anschrift geschickten Brief oder per E-Mail benachrichtigen – je nach Form der Einreichung der Reklamation.
- Die Reklamationen der gekauften Waren aufgrund der Sach- und Rechtsmängelgewährleistung werden gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches im Bereich der Produktgewährleistung erledigt. Bei dem im Art.5612 § 1 BGB genannten Fall, soll die mangelhafte Ware auf Kosten des Verkäufers geliefert werden.
- Wenn der Besteller als Verbraucher aufgrund der Vorschriften über Sachmängelhaftung den Austausch der Ware oder die Behebung des Mangels fordert, oder die Erklärung über die Preisminderung mit der Angabe des Betrags, um den der Preis zu senken ist, abgibt, und der Verkäufer zu dieser Forderung binnen 14 Tagen keine Stellung einnimmt, wird angenommen, dass der Verkäufer diese Forderung als begründet anerkannt hat.
- Unabhängig von der aus der Produktgewährleistung folgenden Ansprüchen, kann der Kunde die Garantieansprüche geltend machen, wenn diese für die jeweilige Ware gewährt wurde.
- Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers bleibt durch die Geltendmachung der Garantie-Ansprüche unberührt.
X. GARANTIE
- Wenn für die jeweilige Ware die Garantie gewährt wurde, sind die Informationen über die Geltendmachung der Garantieansprüche und über die verantwortliche Einheit (Garantiegeber) in der Garantieerklärung (z.B. Garantieurkunde, die in dem gegebenen Fall an die Ware angelegt werden kann) enthalten.
- Die Information über den Garantieinhalt ist auf der Homepage oder in dem aktuellen Handelsangebot zu finden.
XI. WARENRÜCKGABE
- Die Rückgabe der Ware ist nur nach der vorherigen Vereinbarung mit der Handelsabteilung des Verkäufers und der schriftlichen Bestätigung dieser Tatsache möglich.
XII. DATENSCHUTZ UND ELEKTRONISCHE HANDELSINFORMATION
- Mit Anerkennung der vorliegenden AGB erklärt der Käufer die Zustimmung zu der Verarbeitung der von ihm freiwillig angegebenen personenbezogenen Daten durch Gatigo GmbH oder die in ihrem Namen handelnden Einheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Kaufverträge über die von Gatigo GmbH angebotenen Waren und zu den mit der durch Gatigo GmbH betriebenen Gewerbetätigkeit verbundenen Marketingzwecken. Der Käufer stehen alle Berechtigungen gemäß dem Datenschutzgesetz vom 29. August 1997 (einheitlicher Text – GB 2014, Pos. 1182 mit Änderungen) zu, insbesondere hat er das Recht auf die Einsicht in eigene Daten.
- Gemäß den Vorschriften des Gesetztes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Leistungen auf elektronischem Weg (einheitlicher Text – GB 2013, Pos 1422 mit Änderungen) erklärt der Käufer die Zustimmung zu der elektronischen Übersendung von Informationen mit Handelscharakter durch Gatigo GmbH (oder andere im Auftrag von Gatigo GmbH handelnde Einheit) an die durch den Käufer angegebene E-Mail gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes.
XIII. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Bei den in den vorliegenden AGB nicht geregelten Fällen finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung.
- Wenn einzelne Bestimmungen von AGB aufgrund der Einführung von abweichenden gesetzlichen Regelungen ungültig sind, bleibt die Geltung sonstiger Bestimmungen unberührt.
- Gatigo GmbH und der Käufer werden die gütliche Erledigung aller Streitfälle aufgrund der Durchführung der den vorliegenden Bestimmungen unterliegenden Verträge anstreben. Bei der Unmöglichkeit der gütlichen Erledigung der Sache wird der Streitfall – nach Wahl der klagenden Partei – durch das für den Sitz von Gatigo GmbH oder für den Sitz des Käufers zuständige Gericht entschieden.